Vergleichsrechnungen

Vergleichsrechnungen werden erstellt, um die Kosten verschiedener Investitions- und Finanzierungsformen transparent zu machen. Beim Vergleich spielen neben quantitativen auch qualitative Merkmale, die in eine Nutzwertberechnung einbezogen werden, eine entscheidende Rolle. Vereinfachte Vergleichsrechnungen beinhalten das Risiko, methodisch falsch zu sein. Aus diesem Grund ist eine fachkundige Beratung zweckmäßig.

Verlängerungsoption

Die Verlängerungsoption ist ein dem Leasing-Nehmer bei Vollamortisationsverträgen eingeräumtes einseitiges Recht, eine Vertragsverlängerung und damit eine weitere Nutzung des Objekts zu verlangen. Berechnungsbasis ist der zu amortisierende Restbuchwert oder der niedrigere gemeine Wert.

Versicherung des Leasing-Objektes

Leasing-Verträge sehen in den Allgemeinen Leasing-Bedingungen vor, dass der Leasing-Nehmer die Objekte mindestens gegen Feuer versichert. Empfohlen wird der Abschluss weiterer objektbezogener Versicherungen, beispielsweise Elektronikversicherung, Maschinenversicherung. Bei Leasing von Kraftfahrzeugen ist der Abschluss einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorgesehen.

Vertragsformen

Aus der Bedarfsanalyse beim künftigen Leasing-Nehmer wird abgeleitet, welche Vertragsform und welche Vertragsgestaltung die für ihn vorteilhafteste ist. Die bekanntesten Vertragsformen sind:
Vollamortisationsverträge, Teilamortisationsverträge und kündbare Verträge. Darüber hinaus existieren auf Kundenbedürfnissee individuell zugeschnittene spezielle Vertragsformen.

Vertriebs-Leasing

Um Vertriebs-Leasing handelt es sich, wenn Hersteller/Händler ihre Produktangebote mit Leasingangeboten verknüpfen. Im Namen und für Rechnung der Leasing-Gesellschaft sind die Produktverkäufer autorisiert die Bedingungen der Leasing-Verträge zu verhandeln.

Verwertung am Vertragsende

Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Objekt am Ende des Leasing-Vertrages / Verlängerungsvertrages durch Verkauf an den Leasing-Nehmer oder an Dritte.

Verwertung bei Insolvenz

Bei Konkurs/Insolvenz des Leasing-Nehmers stellt der Leasing-Geber das Objekt sicher oder beauftragt einen Dritten mit der Sicherstellung, wenn mit dem Insolvenzverwalter keine weitere Nutzung vereinbart wurde. Die Leasing-Gesellschaft verwertet das Wirtschaftsgut.

Vollamortisationsvertrag

Der Vollamortisationsvertrag ist ein Vertragsmodell, bei dem der Leasing-Nehmer mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten des Leasing-Gebers weitgehend amortisiert. Mit diesem Vertragsmodell können für den Leasing-Nehmer eine Kauf- und Verlängerungsoption kombiniert werden.

Vorauszahlung

Die Vorauszahlung ist ein anderer Begriff für die Leasing-Sonderzahlung.