Nachschusspflicht

Vertraglich vereinbarte Verpflichtung des Leasing-Nehmers, die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und einem niedrigeren Verkaufserlös = Mindererlös, der bei der Verwertung des Leasing-Objektes nach Vertragsende entstehen kann, im Rahmen seiner Nachschusspflicht auszugleichen.

Neubau-Leasing

Eine Immobilie wird nach den Vorgaben des Leasing-Nehmers durch ihn selbst im Rahmen eines Generalübernehmervertrages als Ergänzung zum Immobilien-Leasingvertrag errichtet.

Non-pay-out-Leasing

Ein nicht häufig benutzter Begriff für einen Leasingvertrag mit Restwert (Teilamortisationsvertrag).