Objektgesellschaft

Für die Investition des Leasing-Nehmers stellt die Leasing-Gesellschaft eine so genannte Objektgesellschaft zur Verfügung. Alleiniger Geschäftszweck ist die Errichtung bzw. der Erwerb, die Finanzierung und das Verleasen einer bestimmten Immobilie oder Großmobilie. Die Objektgesellschaft ist der Leasing-Geber und befasst sich ausschließlich mit dieser einen Investition, daher wird sie auch oft als Einzelobjektgesellschaft bezeichnet. Hierdurch ist für den Leasing-Nehmer gewährleistet, dass nicht durch andere Geschäfte der Objektgesellschaft Risiken auftreten, die vom Leasing-Nehmer selbst nicht beeinflusst werden können.

Objektgesellschaftskosten

Kosten für die beim Immobilien-Leasing üblichen Einzelobjektgesellschaften (Gründung, Handelsregisterkosten, Kosten der Jahresabschlussprüfung, IHK-Beiträge etc.). In der Regel wird eine jährliche Pauschale vereinbart, um den Verwaltungsaufwand für den Leasing-Nehmer gering zu halten.

Objektrisiko

Hohe Anteile des Investitionsrisikos am Objekt trägt der Leasing-Nehmer. In seiner Verantwortung liegen auch die Auswahl des individuell passenden Leasing-Objektes und des richtigen Lieferanten, sowie Erhalt und Pflege des geleasten Objektes. Am Ende des Leasingvertrages geht das Investitionsrisiko, zum Beispiel das Marktwertrisiko, auf die Leasing-Gesellschaft über.

Operating-Leasing

Beim Operating-Leasing (auch Operate Leasing genannt ) erwirbt der Nutzer ( Mieter/Leasingnehmer ) ein kurzfristiges, meistens jederzeit kündbares Nutzungsrecht am Objekt. Der Leasing-Vertrag entspricht in weiten Teilen dem zivilrechtlichen Mietvertrag. Im Gegensatz zur mittel- und langfristigen Finanzierung steht beim Operating-Leasing die kurzfristige Nutzung des Investitionsgutes im Vordergrund: Damit sollen vor allem Engpässe in der Produktion oder im Vertrieb überbrückt werden. Im Zusammenhang mit internationalen Bilanzierungsvorschriften (IAS/IFRS und US-GAAP) bekommt der Operating-Leasing-Vertrag eine neue zusätzliche Bedeutung.

Ein wesentliches Merkmal von Operating-Leasing-Verträgen ist, dass die Finanzierungskosten des Leasing-Gebers in einer Vertragsperiode im Regelfall nicht amortisiert werden. Die vollständige Amortisation lässt sich erst dadurch erzielen, dass das Objekt mehrfach verleast und schließlich verkauft wird. Die Leasing-Objekte weisen daher ein hohes Maß an Fungibilität auf.

Optionen

Dem Leasing-Nehmer wird schon bei Abschluss des Vertrages das Recht eingeräumt, die Vertragslaufzeit zu verlängern oder das Leasing-Objekt mit Ablauf des Vertrages zu kaufen. Der Optionspreis richtet sich entweder nach dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert.