Restwert

Der Restwert bei Leasing-Verträgen ist eine kalkulatorische Größe zur Ermittlung der Leasing-Zahlungen. Es ist der Betrag, auf den der Leasing-Nehmer während der Laufzeit eines Vertrages keine Leasing-Zahlungen leistet. Leasing-Verträge mit Restwert werden als Teilamortisations-Verträge bezeichnet. Je höher der Restwert ist, desto geringer sind die Leasingzahlungen. In Interesse des Leasingnehmers soll sich der Restwert am Restbuchwert und am erwarteten Marktwert zum Ende des Leasing-Vertrages orientieren. Gegenüber der Leasing-Gesellschaft haftet der Leasing-Nehmer für den Restwert.
Auf der Grundlage des Restwertes kann ein Anschluss-Leasing-Vertrag abgeschlossen werden. Der zum Ende des Vertrages ermittelte Marktwert des jeweiligen Modells (BMW, Mercedes, VW, Audi, etc.) bildet die Grundlage für einen Verkauf des Leasing-Objektes an einen Dritten oder an den Leasing-Nehmer.