Anzahlungen

Leasing-Nehmer und Lieferant vereinbaren Anzahlungen die vor Lieferung und vor Beginn des Leasing-Vertrages zu leisten sind – egal welche Marke (BMW, Audi, VW, Mercedes, o.ä.). Die Leasing-Gesellschaft kann diese Anzahlungen für den Leasing-Nehmer im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen leisten. Die Zinsen für Anzahlungen (Vorfinanzierung) werden bei Beginn des Leasing-Vertrages errechnet und dem Leasing-Nehmer belastet. Wenn der Leasing-Nehmer die Anzahlungen im eigenen Namen leistet erwirbt er ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb. In Verbindung mit einem Leasing-Vertrag wird das Anwartschaftsrecht auf die Leasing-Gesellschaft übertragen, damit die Leasing-Gesellschaft überhaupt Eigentum erwerben kann. Leasing-Gesellschaft, Leasing-Nehmer und Lieferant vereinbaren, dass die Anzahlung des Leasing-Nehmers als von der Leasing-Gesellschaft geleistet betrachtet wird.