Umdeutung

Die Umdeutung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Ein Leasing-Vertrag, der die in den steuerlichen Leasing-Erlassen spezifizierten Eckwerte nicht einhält, kann in der Weise umgedeutet werden, das nicht der Leasing-Geber sondern der Leasing-Nehmer bilanzieren muss. Beispiele: die unkündbare Grundlaufzeit ist länger als 90% der AfA Zeit oder der Verkauf des Leasing-Objekts erfolgt zum kalkulierten Restwert, obwohl der Marktwert deutlich höher ist.

Umtausch eines Leasing-Gegenstandes

Ein Leasing-Objekt kann während der Laufzeit eines Vertrages gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Objekt -ohne Nachteile für den Leasing-Nehmer- ausgetauscht werden, wenn dieser Austausch technisch oder wirtschaftlich plausibel begründet werden kann.

Unkündbare Grundlaufzeit

Die Dauer der unkündbaren Grundlaufzeit eines Leasing-Vertrages ist einer der wesentlichen Faktoren für die Entscheidung, ob das Wirtschaftsgut dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber zuzurechnen ist. Nach dem deutschen Steuerrecht erfolgt die Zurechnung (Bilanzierung) beim Leasing-Geber, wenn die unkündbare Grundlaufzeit zwischen 40% und 90% der AfA-Zeit liegt.

Untervermietung

In Einzelfällen werden Leasing-Verträge mit einem Recht zur Untervermietung durch den Leasing-Nehmer abgeschlossen. Beispiel: Ein Händler schließt Leasing-Verträge über Geräte ab, die er zum Zwecke kurzfristiger Nutzung an seine Kunden vermieten möchte.

US-GAAP

Die US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) sind die US amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften nach denen alle Publikumsgesellschaften und US Unternehmen einschließlich ihrer europäischen Tochterunternehmen bilanzieren müssen, wenn sie an der New Yorker Börse anerkannt werden wollen. Die US-GAAP enthalten Prüfkriterien für die Bilanzierung von Leasing-Verträgen. Unterschieden wird nach Operating-Leasing-Verträgen mit Bilanzierung beim Leasing-Geber und Capital- Leasing-Verträgen mit Bilanzierung beim Leasing-Nehmer. Die Prüfkriterien enthalten Eckwerte beispielsweise zu Vertragslaufzeiten, Barwerten und Kaufoptionen. Zur Gestaltung der Leasing-Verträge ist eine eingehende Beratung unter Hinzuziehung der für die Leasing-Nehmer tätigen Wirtschaftsprüfer zweckmäßig.