Gebrauchsfähigkeit

Mit der Abnahmeerklärung bestätigt der Leasing-Nehmer den Empfang eines einwandfreien und gebrauchsfähigen Objektes. Er verpflichtet sich dazu, während der Laufzeit des Vertrages die Wartungsempfehlungen des Herstellers einzuhalten und stets für die Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit zu sorgen. Das schließt zum Vertragsende die Rückgabe des Objekts in funktionsfähigem Zustand ein.

Gebrauchsfähigkeit

Mit der Abnahmeerklärung bestätigt der Leasing-Nehmer den Empfang eines einwandfreien und gebrauchsfähigen Objektes. Er verpflichtet sich dazu, während der Laufzeit des Vertrages die Wartungsempfehlungen des Herstellers einzuhalten und stets für die Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit zu sorgen. Das schließt zum Vertragsende die Rückgabe des Objekts in funktionsfähigem Zustand ein.

Gesamtinvestitionskosten

Bei Immobilien-Investitionen enthalten die Gesamtinvestitionskosten alle aktivierungsfähigen Aufwendungen zur Anschaffung bzw. Herstellung des Objektes. Hierzu zählen insbesondere die Anschaffungskosten des Grundstücks sowie die Herstellungskosten für das Gebäude. Die Gesamtinvestitionskosten beinhalten auch sämtliche Nebenkosten. Betriebsvorrichtungen im steuerlichen Sinne sind in den Gesamtinvestitionskosten des lmmobilien-Leasing-Vertrages nicht enthalten. Für Betriebsvorrichtungen können Mobilien-Leasing-Verträge abgeschlossen werden.

Geschlossene Kalkulation

Die ?geschlossene Kalkulation? ist ein Begriff, der im Full-Service-Leasing für Fahrzeuge verwendet wird. Mit dem Leasing-Nehmer wird ein fester Betrag vereinbart, für den er die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen (zum Beispiel: Inspektionen, Reifenwechsel, Reparaturen und so weiter) in Anspruch nehmen kann. Zwischen Leasing-Geber und Leasing-Nehmer werden diese Dienstleistungen nicht einzeln abgerechnet. Der mit dem Leasing-Nehmer fest vereinbarte Zahlungsbetrag hat den Charakter einer Pauschale. Die Leistungserbringer (zum Beispiel Kfz-Werkstätten) berechnen ihre Arbeiten/Lieferungen direkt an den Leasing-Geber. Der Leasing-Geber trägt das Risiko, dass die Belastungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen höher sind als der fest vereinbarte Zahlungsbetrag. Er hat aber auch die Chance, dass die Aufwendungen für in Anspruch genommene Leistungen unter dem fest vereinbarten Zahlungsbetrag liegen.

Gewährleistung, Haftung

Typisch für Leasing-Verträge ist, dass der Leasing-Geber alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag, darin enthalten auch die Gewährleistungsansprüche, an den Leasing-Nehmer abtritt.
Dieser kann also wie ein Käufer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten einfordern. Zum Ende des Leasing-Vertrages erfolgt eine Rückübertragung der Rechte und Pflichten an den Leasing-Geber.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Grundlage für die Berechnung ist der Gewerbeertrag. Jede Kommune hat das Recht die Höhe der Gewerbesteuer (Hebesatz) festzulegen. Bedeutsam ist das Thema Gewerbesteuer in Verbindung mit Leasing, wenn die Leasinginvestition mit einer traditionellen Fremdmittelfinanzierung verglichen wird.
Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen stellen aus der Sicht des Leasing-Nehmers im steuerlichen Sinn keine langfristigen Fremdmittel dar. Sie gelten also nicht als Dauerschulden. Demzufolge sind die in Leasingzahlungen enthaltenen Zinsanteile auch keine Dauerschuldzinsen, müssen also nicht dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Im Gegensatz dazu müssen bei traditionellen Mittel- und Langfristfinanzierungen 50% der Zinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Darauf ist dann Gewerbesteuer zu zahlen.

Grundlaufzeit vom Leasingverträgen

Aus steuerlicher Sicht hat die unkündbare Grundlaufzeit von Leasing-Verträgen eine hohe Bedeutung. Jeder Leasing-Vertrag der zu einer Bilanzierung des Wirtschaftsguts beim Leasing-Geber führen soll, muss eine unkündbare Grundlaufzeit von mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (beziehungsweise kürzerer AfA-Zeit bei Mehrschichtnutzung) aufweisen. Diese Regelungen sind wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Leasing-Erlasse.