Sale and lease back

Beim sale and lease back Verfahren kauft der künftige Leasing-Nehmer das Objekt vom Hersteller/Händler, verkauft es an die Leasing-Gesellschaft und least es dann zurück. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch um gebrauchte Investitionsgüter handeln. Bei neuen Objekten ist der Rechnungspreis, bei gebrauchten im allgemeinen höchstens der Buchwert der Betrag, zu dem die Leasing-Gesellschaft Eigentum erwirbt.

Sale and lease back bei Immobilien

Das sale and lease back Verfahren beim Immobilien-Leasing ist ähnlich wie das beim Mobilien-Leasing. Von besonderer Bedeutung sind hier steuerlich und betriebswirtschaftlich optimierte Vertragsgestaltungen.

Same-name Leasing

Wenn Hersteller/Händler eine Leasing-Gesellschaft mit ihrem Firmen- oder Markennamen gründen, hinter der aber eine kooperierende andere Leasinggesellschaft steht, dann bezeichnet man das als same-name Leasing.

Software-Leasing

Software ist als immaterielles Wirtschaftsgut leasingfähig. Software-Leasing-Verträge enthalten Besonderheiten, die die mit der Software verbundenen Lizenzrechte und Wartungsverpflichtungen berücksichtigen.
Software kann mit oder ohne Hardware verleast werden.

Spezial-Leasing

Ist das Leasing-Objekt speziell auf die Zwecke des Leasing-Nehmers zugeschnitten, sodass ein Dritter keine sinnvolle wirtschaftliche Verwendung für das Objekt finden kann und ein Verkauf oder ein verleasen an Dritte nicht möglich ist, handelt es sich im steuerrechtlichen Sinn um Spezial-Leasing. Die Folge ist: beim Spezial-Leasing werden die Leasing-Objekte beim Leasing-Nehmer bilanziert, weil er allein wirtschaftlicher Eigentümer ist.