Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen

Das Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen ist ein spezieller Vertrag beim Immobilien-Leasing. Zusätzlich zu den normalen Leasingraten zahlt der Leasing-Nehmer an die Leasinggesellschaft ein ?Mieterdarlehen? in Höhe des kalkulatorischen Restwertes, der meistens auch dem Restbuchwert zum Vertragende entspricht.
Dieses Mieterdarlehen wird beim Leasing-Nehmer als Forderung und beim Leasing-Geber als Verbindlichkeit bilanziert. Wenn der Leasing-Nehmer das ihm vertraglich eingeräumte Ankaufsrecht (Kaufoption) ausübt, wird das Mieterdarlehen mit dem Kaufpreis verrechnet.

Teilamortisationsmodell ohne Mieterdarlehen

Das Teilamortisationsmodell ohne Mieterdarlehen ist ein spezieller Vertrag beim Immobilien-Leasing. Der Leasing-Nehmer leistet seine Zahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten. Es verbleibt ein kalkulatorischer Restwert, der zum Ende des Vertrages meistens dem Restbuchwert entspricht. Wenn der Leasing-Nehmer zum Vertragsende sein Ankaufrecht (Kaufoption) in Anspruch nehmen will, ist er zur Zahlung des Restwertes verpflichtet.

Teilamortisationsvertrag (beim Mobilien-Leasing)

Der Teilamortisationsvertrag ist ein Leasing-Vertragsmodell bei dem die Leasingzahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Kalkulatorisch verbleibt ein Restwert, auf den der Leasing-Nehmer während der Vertragslaufzeit keine Leasingzahlungen leistet. Vorteil dieses Vertragsmodells ist, dass die Leasingzahlungen niedriger als bei einem Vollamortisationsvertrag sind. Ein Nachteil kann es sein, dass in Höhe des Restwertes Investitionskosten in eine ungewisse Zukunft verschoben werden.