IAS/IFRS

Die IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards) sind das europäische Pendant zu den US amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP. Die IAS/IFRS Regelungen befinden sich derzeit noch in ständiger Weiterentwicklung. Inzwischen ist entschieden, dass alle Publikumsgesellschaften innerhalb der EU ihre Jahresabschlüsse ab 01.01.2005 nach den IAS/IFRS-Standards erstellen müssen.
Auch Staaten außerhalb der EU entwickeln ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften in Anlehnung an die IAS/IFRS-Standards.
Wegen der noch im Fluss befindlichen Entwicklungsarbeiten an den Standards ist beispielsweise noch nicht ganz sicher, ob nach IAS/IFRS-Standards erstellte Jahresabschlüsse an der New Yorker Börse anerkannt werden. Aus diesem Grund erstellen international tätige deutsche Konzerne ihre Abschlüsse derzeit nach US-GAAP-Standards. Es bleibt noch abzuwarten, welche der beiden Rechnungslegungsvorschriften eine höhere internationale Bedeutung erhalten oder ob es eine Harmonisierung zwischen beiden Vorschriften geben wird.
Die IAS/IFRS-Standards beinhalten Prüfkriterien, nach denen festgestellt wird, ob Leasinginvestitionen beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer zu bilanzieren sind

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählen bilanzierungsfähige Rechte, Firmenwerte, Patente, Lizenzen usw. In Verbindung mit Leasing-Verträgen handelt es sich zumeist um leasingfähige Software. Hierfür werden spezielle Software-Leasing-Verträge abgeschlossen, die die Bedingungen der mit der Software verbundenen Lizenzen berücksichtigen.

Instandhaltung

Der Leasing-Nehmer ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt funktionstüchtig zu erhalten, es instand setzen und warten zu lassen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Leasing-Nehmer.

Investitionsrisiko

Während der Laufzeit eines Leasing-Vertrages trägt zunächst der Leasing-Nehmer das Investitionsrisiko. Nach Rückgabe des Objekts zum ordentlichen Vertragsende oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung geht das Investitionsrisiko (zum Beispiel das Marktwertrisiko) auf den Leasing-Geber über.

Investitionszuschüsse

In der Bundesrepublik Deutschland existieren zahlreiche regionale und überregionale Förderprogramme, die – unter bestimmten Voraussetzungen – die Gewährung von Investitionszuschüssen, insbesondere für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft, vorsehen.

Leasinginvestitionen können ebenfalls bezuschusst werden. Wegen unterschiedlicher Bedingungen ist jedoch zu prüfen, ob das jeweilige Programm die Förderung von Leasinginvestitionen zulässt. Wenn zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen die Zurechnung des Wirtschaftsgutes beim Nutzer erforderlich ist, werden Mietkaufverträge abgeschlossen.