Bankauskunft

Bankauskünfte sind ein Baustein einer qualifizierten Bonitätsprüfung und werden von den Leasing-Gesellschaften bei den Hausbanken angefordert. Nicht im Handelsregister eingetragene Leasing-Nehmer erteilen vor Einholung der Auskunft hierzu ihre Zustimmung.

Barwert

Der Barwert bezeichnet den Gegenwartswert künftiger Zahlungen. Er berechnet sich als die Summe der abgezinsten noch ausstehenden Zahlungen. Zur Abzinsung wird in der Regel der Zinssatz angesetzt, der auch zur Ermittlung der Leasingraten verwendet wird. Durch den Barwert können Zahlungen für unterschiedliche Laufzeiten, Beträge und Termine vergleichbar gemacht werden.

Basel II

Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken erarbeitet in Basel neue Regeln für die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute. Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsgremien darum, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher vom individuellen Risiko abhängig zu machen. Während den Kreditengagements bisher 8% Eigenkapital unterlegt werden musste, wird in Zukunft in Abhängigkeit vom individuellen Kreditrisiko Eigenkapital in unterschiedlicher Höhe (mehr oder weniger als bisher) zu unterlegen sein.
Für die Kunden der Kreditinstitute bedeutet dies, dass ihr individuelles Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt wird und dies die Finanzierungskosten beeinflusst. Leasing verbessert die Bilanzrelationen des Leasing-Nehmers, was sich positiv auf das Rating auswirken kann. Leasing-Gesellschaften unterliegen für ihr Geschäft nicht den Regeln von Basel II. Die neuen Eigenkapitalvorschriften werden voraussichtlich ab 2006 verbindlich gelten.

Beschädigungen

Im Falle einer Beschädigung des Leasing-Objektes trägt der Leasing-Nehmer die Kosten für die Schadensbehebung. Das Schadensrisiko beginnt mit dem vereinbarten Gefahrenübergang.

Bestätigung

Der Leasing-Nehmer erhält nach positiver Prüfung eine Bestätigung des Leasing-Antrages durch den Leasing-Geber. Damit ist der Leasing-Vertrag rechtswirksam zustande gekommen. Die Leasing-Gesellschaft tritt parallel hierzu in die Bestellung des Leasing-Nehmers beim Lieferanten ein.

Bestelleintritt

Bei den meisten geplanten Leasing-Investitionen bestellt zunächst der Kunde (= Künftiger Leasing-Nehmer) das Wirtschaftsgut beim Lieferanten. Nach Abschluss des Leasing-Vertrages tritt der Leasing-Geber in die Bestellung des Kunden ein. Mit Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasing-Geber wird diesem vom Lieferanten das Eigentum am Wirtschaftsgut direkt übertragen.

Beteiligung bei Mehrerlösen

Beim Abschluss von Teilamortisationsverträgen oder kündbaren Verträgen kann mit dem Leasing-Nehmer eine Mehrerlösbeteiligung vereinbart werden. Als Mehrerlös gilt der Teil des Verkaufserlöses, der bei der Verwertung des Objekts den vereinbarten Restwert oder eine Abschlusszahlung übersteigt.
Bis zu 75% des Mehrerlöses können dem Leasing-Nehmer vergütet werden. Die restlichen 25% des Mehrerlöses kann der Leasing-Nehmer als Bonus bei Abschluss eines gleichwertigen neuen Leasing-Vertrages erhalten.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BGN)

Ist in der Regel identisch mit der sich aus der amtlichen AfA-Tabelle (bei einschichtiger Nutzung) ergebenden Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter. Bei mehrschichtiger Nutzung reduziert sich die AfA-Zeit der in den Branchentabellen aufgeführten Wirtschaftsgüter.

Betriebsvorrichtungen/Mobilien

Betriebsvorrichtungen sind alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in enger Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbe stehen. Betriebsvorrichtungen mit dieser Definition gelten als Mobilien und sind leasingfähig. Eine exakte Trennung zwischen Gebäude und Betriebsvorrichtungen ist wichtig. Betriebsvorrichtungen können zum Beispiel sein: Lastenaufzüge, Tresore, Hochregallager.

Big-Ticket-Leasing

Bezeichnung für das Leasing von Großprojekten ? beispielsweise von Schiffen, Flugzeugen, Kraftwerken und Immobilien.

Bilanzierung nach US-GAAP-Regeln

Die US-GAAP-Regeln enthalten die Rechnungslegungsvorschriften (Bilanzierung) für Unternehmen in den USA (einschließlich im Ausland tätiger Tochtergesellschaften) und für Unternehmen deren Aktien an der New Yorker Börse gehandelt werden sollen. Die US-GAAP-Regeln beinhalten Prüfkriterien, nach denen festgestellt wird, ob Leasinginvestitionen beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer zu bilanzieren sind.

Bilanzneutralität

Der Leasing-Geber aktiviert in der Regel das Investitionsobjekt. Somit ist die Investition für den Leasing-Nehmer bilanzneutral, d.h. weder das Investitionsgut noch die Verbindlichkeiten werden bilanziert. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Laufende Leasingaufwendungen erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Leasingverpflichtungen werden im Anhang zu Jahresabschlüssen gezeigt.

Bonität

Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit oder ?Leasingwürdigkeit?. Dies umfasst beim Leasing die Bonität des Leasing-Nehmers, des Lieferanten und die Werthaltigkeit des Leasing-Objektes. Die Bonität des Leasing-Nehmers muss gewährleisten, dass die vereinbarten Leasing-Zahlungen für die gesamte Vertragsdauer erbracht werden können. Die Lieferantenbonität soll sicherstellen, dass der Lieferant seinen Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen kann. Die Werthaltigkeit eines Objekts soll sicherstellen, dass eine Drittverwertung möglich ist.

Bonus

Abhängig von der Vertrags- und Konditionsgestaltung kann der Leasing-Nehmer bei der Verwertung von Leasing-Objekten am Verwertungserlös beteiligt werden. Hierfür gibt es Bonuszusagen oder Mehrerlösbeteiligungen, die ergänzend zu Leasing-Verträgen vereinbart werden können.

Buy and lease

Im Falle von buy and lease kauft die Leasing-Gesellschaft das vom künftigen Leasing-Nehmer zu nutzende Wirtschaftsgut (Mobilien oder Immobilien) direkt, ohne dass der Kunde vorher einen Auftrag erteilt hat. Es findet also kein Bestelleintritt statt.