Mängel, Mängelrüge

Bei Abnahme muss der Leasing-Nehmer das gelieferte Objekt auf etwa vorhandene Mängel überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich Mängelrüge erteilen. Der Lieferant des Leasing-Objektes muss innerhalb der Gewährleistungsfrist grundsätzlich alle Mängel beseitigen und die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen. Der Leasing-Nehmer bestätigt die mängelfreie Abnahme und die Identität des Leasing-Objektes.

Maschinen-Versicherung ( Technische Versicherung )

Eine Maschinen-Versicherung deckt Sachschäden an fahrbaren und stationären Geräten wie Bau-, Baustoff-, Druck-, Kunststoff- und Werkzeugmaschinen ab. Sie gilt u.a. für folgende Sachschäden: Feuer, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Frost und Eisgang, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck oder Unterdruck, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung mit oder ohne Feuererscheinung an elektrischen Einrichtungen, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus.
Der Versicherungsschutz sichert Leasing-Nehmer und Leasing-Geber vor erheblichen Vermögensrisiken. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist häufig Bestandteil der Leasing-Verträge.

Mehr-Kilometer

Die ?Mehr-Kilometer? sind ein Begriff aus dem Kilometervertrag von PKW-Leasing-Verträgen, bei denen der Leasing-Nehmer kein Marktwertrisiko trägt. Wenn die Kilometer-Laufleistung höher ist als im Leasing-Vertrag vereinbart ( =Mehrkilometer) wird allerdings eine zusätzliche Zahlung für die Mehrkilometer fällig.

Mehrerlös

Als Mehrerlös bezeichnet man den Mehrwert des Leasing-Objektes nach Beendigung des Leasing-Vertrages gegenüber dem zu Beginn des Vertrages kalkulierten Restwerts. Dies kann der Fall sein, wenn das Leasing-Objekt weniger intensiv genutzt wurde, als anfänglich angenommen. Der Leasing-Nehmer kann nach geltendem Steuerrecht mit maximal 75% am Mehrerlös beteiligt werden. Mindestens 25% stehen dem Leasing-Geber zu.

Merkantile Wertminderung

Nach einem Unfall erleidet das Fahrzeug auch bei ordnungsgemäßer Reparatur einen Wertverlust ? es gilt als Unfallfahrzeug. Die merkantile Wertminderung drückt dies aus. Sie orientiert sich an der Höhe der Reparaturkosten.

Mietfaktor

Mietfaktor ist ein überholter Begriff für die Leasing-Rate in Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasing-Objektes.

Mietkauf

Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf und bezeichnet eine Spezialform der Fremdfinanzierung. Der Mietkäufer ist von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, der Leasing-Geber (Leasing-Gesellschaft) hingegen besitzt bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt. Erst nach Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf bisweilen auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Allerdings kann eine Mietkaufverpflichtung auch als Dauerschuld gewertet werden. In einem solchen Fall sind 50 % der Zinsen dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, was zu einer zusätzlichen Gewerbesteuerbelastung führt. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen.

Beim Mietkaufvertrag ist die Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn in einer Summe zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung .

Mietkaution

Der Begriff Mietkaution wird zwar heute noch benutzt, zunehmend aber durch das Wort Kaution ersetzt. Zur zusätzlichen Absicherung des vom Leasing-Geber eingeschätzten Bonitäts-Risikos oder zur Restwertabsicherung wird mit dem Leasing-Nehmer in Einzelfällen die Zahlung einer Kaution vereinbart.

Die Mietkaution wird als Sicherheit hinterlegt und für den Leasing-Nehmer verzinst. Sie wird üblicherweise mit der letzten Leasing-Rate, mit dem Restwert oder mit einem Kaufpreis verrechnet oder zurückgezahlt.

Mietverlängerungs-Option ( Leasing-Verlängerungsoption )

Dem Leasing-Nehmer kann bei bestimmten Vertragsmodellen das Recht eingeräumt werden, den Leasing-Vertrag zu verlängern und damit das Objekt nach Ablauf des Ursprungsvertrages gegen eine neu zu vereinbarende Leasing-Rate weiter zu nutzen.

Mindererlös

Unter Mindererlös wird der Betrag verstanden, um den der Verkaufserlös eines Objektes am Vertragsende niedriger ist als der kalkulierte Restwert. Im Normalfall ist der Leasing-Nehmer verpflichtet, den Mindererlös durch eine zusätzliche Zahlung auszugleichen.

Mobilien-Leasing

Beim Mobilien-Leasing handelt es sich um Leasinginvestitionen für mobile Investitionsgüter, auch Ausrüstungsinvestitionen genannt. Hierzu gehören auch Betriebsvorrichtungen und immaterielle Anlagegüter (zum Beispiel Software).