Rahmenvertrag

Leasing-Geber und Leasing-Nehmer schließen für die im Laufe eines größeren Zeitraums (zum Beispiel 1 Jahr) geplanten Leasinginvestitionen einen Rahmenvertrag ab. Dem Leasing-Nehmer wird damit bestätigt, bis zu welcher betragsmäßigen Höhe er seine Investitionen tätigen kann. Für die jeweiligen Investitionen sind keine Einzel-Leasing-Verträge mehr nötig, weil Leasing- oder Abrufscheine genügen.
Mit einem Rahmenvertrag können für den Leasing-Nehmer optimale Leasing-Bedingungen vereinbart werden. Der Administrationsaufwand ist sehr gering.

Rating

Bei der Bearbeitung und Prüfung eines Leasing- oder auch Kreditengagements werden die Bonität und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ermittelt. Hieraus werden Kennziffern abgeleitet, die das Rating eines Unternehmens, also seine Bonitätsklasse, wiederspiegeln. Das Ratingergebnis beeinflusst die Leasingkonditionen.

Referenz-Leasing

Hersteller und Händler setzen beim Verkauf ihrer Produkte gerne Leasing als Absatzförderungsinstrument ein, ohne über eine eigene Leasing-Gesellschaft zu verfügen. Sie arbeiten im Vertrieb eng mit einer Leasing-Gesellschaft, die sie beim Kunden empfehlen, zusammen. Diese Zusammenarbeit auf gegenseitiger Empfehlungsbasis wird als Referenz-Leasing bezeichnet.

Refinanzierung

Beim Erwerb der Leasing-Objekte finanzieren die Leasing-Gesellschaften die Anschaffungskosten, meistens im Kapitalmarkt. Dieser Vorgang wird als ?Refinanzierung? bezeichnet.

Restbuchwert

Der Anschaffungswert eines Investitionsguts wird während der Nutzungsdauer jährlich um einen Teilbetrag abgeschrieben, also reduziert. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils noch ein Bilanzwert, der als Restbuchwert bezeichnet wird. Bei der Gestaltung von Leasing-Verträgen kann der Restbuchwert eine wichtige Rolle spielen.

Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die Zeitspanne zwischen der bereits erfolgten Abschreibungszeit und dem Ende der gewöhnlichen Nutzungsdauer.

Restwert

Der Restwert bei Leasing-Verträgen ist eine kalkulatorische Größe zur Ermittlung der Leasing-Zahlungen. Es ist der Betrag, auf den der Leasing-Nehmer während der Laufzeit eines Vertrages keine Leasing-Zahlungen leistet. Leasing-Verträge mit Restwert werden als Teilamortisations-Verträge bezeichnet. Je höher der Restwert ist, desto geringer sind die Leasingzahlungen. In Interesse des Leasingnehmers soll sich der Restwert am Restbuchwert und am erwarteten Marktwert zum Ende des Leasing-Vertrages orientieren. Gegenüber der Leasing-Gesellschaft haftet der Leasing-Nehmer für den Restwert.
Auf der Grundlage des Restwertes kann ein Anschluss-Leasing-Vertrag abgeschlossen werden. Der zum Ende des Vertrages ermittelte Marktwert des jeweiligen Modells (BMW, Mercedes, VW, Audi, etc.) bildet die Grundlage für einen Verkauf des Leasing-Objektes an einen Dritten oder an den Leasing-Nehmer.

Rückgabepflicht

Pflicht des Leasing-Nehmers, das Objekt nach Vertragsende an den Leasing-Geber zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Rückwirkender Beginn des Leasing-Vertrages

Falls ein Investitionsgut beim Leasing-Nehmer vor Beginn des Leasingvertrages bereits genutzt wurde, kann ein rückwirkender Leasingbeginn vereinbart werden. Die Leasingraten werden für den zurückliegenden Zeitpunkt in einer Summe gezahlt. Auch diese Zahlungen sind steuerlich wirksame Betriebsausgaben.