Facility-Management

Unter Facility-Management versteht man ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um die Immobilie. Hierzu zählen im allgemeinen Verwaltungs- und finanzwirtschaftliche Aufgaben ebenso wie Leistungen zur Pflege, Instand- und Werterhaltung.
Im Rahmen von Immobilien-Leasing-Verträgen können Leasing-Geber die Verantwortung für große Teile des Leistungspakets übernehmen.

Finanzierungs-Leasing

Die im Rahmen der steuerlichen Leasing-Erlasse abgeschlossenen Leasing-Verträge werden in Deutschland formal als Finanzierungs-Leasing-Verträge bezeichnet, obwohl Leasing eine Nutzungsüberlassung und keine traditionelle Finanzierungsfunktion beinhaltet.

Flotten-Leasing

Größere Unternehmen können ihre Fahrzeugflotten (mehr als 30 Fahrzeuge egal ob BMW, Audi, Mercedes, VW, etc.) im Paket leasen ohne für jedes Einzelfahrzeug gesonderte Verträge abschließen zu müssen. Für den Leasing-Nehmer lässt sich administrativer Aufwand erheblich reduzieren.

Forfaitierung

Die Forfaitierung ist eine der wichtigsten (Re-) Finanzierungsformen von Leasing-Gesellschaften. Aus der Sicht der Leasing-Geber wird unter Forfaitierung der Verkauf von Leasingforderungen und aus der Sicht von Banken der Ankauf von Leasingforderungen aus abgeschlossenen Leasing-Verträgen verstanden. Mit dem Verkauf der Leasingforderungen verkaufen die Leasing-Gesellschaften auch das Ausfallrisiko der Leasing-Nehmer an die Banken. Forfaitierungsverträge mit Banken sind dann keine Dauerschuld-Kreditverträge im Sinne des Gewerbesteuergesetzes, wenn auch das Ausfallrisiko auf die Banken übergeht. Deshalb zahlen Leasing-Gesellschaften auf die Forfaitierungsbeträge keine Dauerschuldzinsen.

Freigabeerklärung

Die Leasing-Gesellschaft benötigt an den verleasten Wirtschaftsgütern einrede- und lastenfreies zivilrechtliches Eigentum. Wenn die Leasing-Gesellschaft bei sale-and-lease-back-Verträgen Objekte vom künftigen Leasing-Nehmer erwirbt, sind diese Objekte meistens nicht mehr lastenfrei. Objekte, die sich in gemieteten Räumen befinden sind durch ein Vermieterpfandrecht belastet, Objekte in eigenen Räumen sind durch Grundpfandrechte belastet, solange Hypotheken oder Grundschulden auf der Immobilie lasten.
Zur Erlangung einrede- und lastenfreien Eigentums benötigt die Leasing-Gesellschaft entweder vom Vermieter der Räume eine Vermieterpfandfreigabe oder von der Bank (oder einem anderen Grundschuldgläubiger) die Hypotheken- oder Grundschuldpfandfreigabe.

Full Service-Leistungen

Für PKW-Leasing-Verträge (insbesondere für Fahrzeugflotten) können zusätzlich umfassende Servicevereinbarungen getroffen werden. Je nach Kundenwunsch können diese Vereinbarungen die Inspektionen, Reparaturen, Versicherungen, Steuern, Kraftstoffabrechnungen, Reifenersatz, Schadensabwicklungen mit Versicherern und vieles mehr beinhalten.

Full-maintenance-Leasing

Leasing-Verträge, bei denen ? gerade bei technischen Anlagen und Automobilen ? weitere Dienstleistungen mit einbezogen werden. Beispielsweise können auch Wartung und Verschleißreparaturen Teile des Vertrags sein.

Fungibilität

In Verbindung mit einem Leasing-Objekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasing-Objekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender eingesetzt werden kann. Der Leasing-Geber ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Objekts, wenn es sich um ein fungibles Wirtschaftsgut handelt.