Eigenfinanzierung
Finanzierung -zum Beispiel einer Investition- aus Eigenmitteln.
Finanzierung -zum Beispiel einer Investition- aus Eigenmitteln.
Die Eigenkapitalquote ist eine Kennzahl. Die Kennzahl zeigt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme.
Die Eigenkapitalrendite wird als Kennzahl dargestellt. In Prozent ausgedrückt zeigt sie die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Mit Leasinginvestitionen kann die Eigenkapitalrendite verbessert werden.
In Verbindung mit Leasinginvestitionen sind die beiden folgenden Begriffe zum Eigentum besonders wichtig:
Zivilrechtliches (juristisches) Eigentum: Der Leasing-Geber wird mit Bezahlung einer Lieferantenrechnung zivilrechtlicher Eigentümer des Wirtschaftsgutes. BGB § 433.
Wirtschaftliches Eigentum: Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der für die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer die tatsächliche Herrschaft an einem Investitionsgut ausübt. Das kann auch ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer sein. Der wirtschaftliche Eigentümer muss bilanzieren. Abgabenordnung § 39.
Der Leasing-Geber ist zivilrechtlicher und auch wirtschaftlicher Eigentümer an einem Investitionsgut wenn die unkündbare Grundleasing-Laufzeit nicht über 90% der AfA-Zeit hinausgeht und 40% der AfA-Zeit nicht unterschreitet. Details zur Zurechnung (Bilanzierung) sind in die Mobilien-Leasing-Erlassen des Bundesministers der Finanzen geregelt.
Privatpersonen und Unternehmen zahlen auf die zu versteuernden Einkommen (Gewinne) die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Die in Verbindung mit Leasinginvestitionen zu leistenden Leasingzahlungen sind in vollem Umfang Betriebsausgaben und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
In den ?Allgemeinen Leasingbedingungen? ist geregelt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Intensität ein geleastes Wirtschaftsgut genutzt werden darf.
Eine Endabrechnung wird insbesondere bei Fahrzeug-KM-Verträgen vorgenommen. Dazu werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den vertraglich vereinbarten abgeglichen. Außerdem wird das Fahrzeug auf Verschleißzustand und Beschädigungen untersucht.
Bei anderen Wirtschaftsgütern kann dann eine Endabrechnung vorgenommen werden, wenn der Zustand des Objekts schlechter ist als bei vertragsgemäßer Nutzung und Wartung zu erwarten gewesen wäre.
Jeder Leasing-Vertrag endet mit Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft. Vor dem Ende eines Vertrages wird allerdings verhandelt, ob bei weiterer Nutzung des Objektes der Vertrag verlängert oder ob das Objekt an den Leasing-Nehmer oder einen Dritten verkauft werden soll.
Es gibt Leasing-Verträge mit einem fest vereinbarten Laufzeitende oder mit automatischen Verlängerungen, die keiner besonderen Verhandlung bedürfen.
Equipment-Leasing bezeichnet man das Leasing von Maschinen und betrieblichen Einrichtungen.
Um Bankauskünfte über Leasing-Nehmer zu erhalten die nicht im Handelsregister eingetragen sind, benötigt die Leasing-Gesellschaft eine vom Leasing-Nehmer unterzeichnete ?Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft?.