Wartungsvertrag

Bestandteil der Allgemeinen- Leasing-Bedingungen ist, dass der Leasing-Nehmer die Pflege- und Wartungsempfehlungen des Herstellers befolgt. In Einzelfällen wird der Nachweis eines Wartungsvertrages vereinbart. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Leasing-Nehmers und des Leasing-Gebers im Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Werterhaltung des Wirtschaftsgutes.