Versicherung des Leasing-Objektes

Leasing-Verträge sehen in den Allgemeinen Leasing-Bedingungen vor, dass der Leasing-Nehmer die Objekte mindestens gegen Feuer versichert. Empfohlen wird der Abschluss weiterer objektbezogener Versicherungen, beispielsweise Elektronikversicherung, Maschinenversicherung. Bei Leasing von Kraftfahrzeugen ist der Abschluss einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorgesehen.