Rahmenvertrag

Leasing-Geber und Leasing-Nehmer schließen für die im Laufe eines größeren Zeitraums (zum Beispiel 1 Jahr) geplanten Leasinginvestitionen einen Rahmenvertrag ab. Dem Leasing-Nehmer wird damit bestätigt, bis zu welcher betragsmäßigen Höhe er seine Investitionen tätigen kann. Für die jeweiligen Investitionen sind keine Einzel-Leasing-Verträge mehr nötig, weil Leasing- oder Abrufscheine genügen.
Mit einem Rahmenvertrag können für den Leasing-Nehmer optimale Leasing-Bedingungen vereinbart werden. Der Administrationsaufwand ist sehr gering.