Operating-Leasing

Beim Operating-Leasing (auch Operate Leasing genannt ) erwirbt der Nutzer ( Mieter/Leasingnehmer ) ein kurzfristiges, meistens jederzeit kündbares Nutzungsrecht am Objekt. Der Leasing-Vertrag entspricht in weiten Teilen dem zivilrechtlichen Mietvertrag. Im Gegensatz zur mittel- und langfristigen Finanzierung steht beim Operating-Leasing die kurzfristige Nutzung des Investitionsgutes im Vordergrund: Damit sollen vor allem Engpässe in der Produktion oder im Vertrieb überbrückt werden. Im Zusammenhang mit internationalen Bilanzierungsvorschriften (IAS/IFRS und US-GAAP) bekommt der Operating-Leasing-Vertrag eine neue zusätzliche Bedeutung.

Ein wesentliches Merkmal von Operating-Leasing-Verträgen ist, dass die Finanzierungskosten des Leasing-Gebers in einer Vertragsperiode im Regelfall nicht amortisiert werden. Die vollständige Amortisation lässt sich erst dadurch erzielen, dass das Objekt mehrfach verleast und schließlich verkauft wird. Die Leasing-Objekte weisen daher ein hohes Maß an Fungibilität auf.