Eine Immobilie wird nach den Vorgaben des Leasing-Nehmers durch ihn selbst im Rahmen eines Generalübernehmervertrages als Ergänzung zum Immobilien-Leasingvertrag errichtet.
Eine Immobilie wird nach den Vorgaben des Leasing-Nehmers durch ihn selbst im Rahmen eines Generalübernehmervertrages als Ergänzung zum Immobilien-Leasingvertrag errichtet.