Nachschusspflicht

Vertraglich vereinbarte Verpflichtung des Leasing-Nehmers, die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und einem niedrigeren Verkaufserlös = Mindererlös, der bei der Verwertung des Leasing-Objektes nach Vertragsende entstehen kann, im Rahmen seiner Nachschusspflicht auszugleichen.