Mietkaution

Der Begriff Mietkaution wird zwar heute noch benutzt, zunehmend aber durch das Wort Kaution ersetzt. Zur zusätzlichen Absicherung des vom Leasing-Geber eingeschätzten Bonitäts-Risikos oder zur Restwertabsicherung wird mit dem Leasing-Nehmer in Einzelfällen die Zahlung einer Kaution vereinbart.

Die Mietkaution wird als Sicherheit hinterlegt und für den Leasing-Nehmer verzinst. Sie wird üblicherweise mit der letzten Leasing-Rate, mit dem Restwert oder mit einem Kaufpreis verrechnet oder zurückgezahlt.