Mehrerlös

Als Mehrerlös bezeichnet man den Mehrwert des Leasing-Objektes nach Beendigung des Leasing-Vertrages gegenüber dem zu Beginn des Vertrages kalkulierten Restwerts. Dies kann der Fall sein, wenn das Leasing-Objekt weniger intensiv genutzt wurde, als anfänglich angenommen. Der Leasing-Nehmer kann nach geltendem Steuerrecht mit maximal 75% am Mehrerlös beteiligt werden. Mindestens 25% stehen dem Leasing-Geber zu.