Leasing-Rechnung

Einmalig bei Vertragsbeginn erhält der Leasing-Nehmer eine für die gesamte Vertragslaufzeit gültige Leasing-Rechnung, die alle Zahlungspflichten einschließlich der Mehrwertsteuer enthält. Die Leasing-Rechnung dient gleichzeitig als Nachweis für den Vorsteuerabzug (§ 14 Umsatzsteuergesetz).