Kündbarer Leasing-Vertrag

Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen kündbaren Teilamortisationsvertrag, der insbesondere für Objekte der Informations- und Datentechnik eingesetzt wird. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nach der Grundlaufzeit kann der Vertrag zu vorher vereinbarten Zeitpunkten vom Leasing-Nehmer gekündigt, also beendet werden. Wenn die Investitionskosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht amortisiert sind, leistet der Leasing-Nehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten noch eine Abschlusszahlung, ohne damit Eigentum zu erwerben. Der Leasing-Geber verkauft dann das Objekt (auch an den Leasing-Nehmer) und vergütet dem Leasing-Nehmer – je nach Höhe des Verwertungserlöses ? den größten Teil davon in Form einer Anrechnung auf die zuvor ermittelte Abschlusszahlung. Übersteigt der Verwertungserlös die Abschlusszahlung deutlich, kann mit dem Leasing-Nehmer sogar noch seine Beteiligung am Mehrerlös vereinbart werden. Er erhält also Geld auf seine während der Laufzeit geleisteten Leasingzahlungen zurück.