Konkurs des Leasing-Nehmers / Insolvenz

Bei Zahlungsverzug kann der Leasing-Geber den Leasing-Vertrag kündigen, die Rückstände fällig stellen sowie die Herausgabe des Leasing-Objektes verlangen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob und wie der Leasing-Vertrag weitergeführt wird. Eine Weiterführung ist dann möglich, wenn die vereinbarten Leasingzahlungen geleistet werden.