Kommunal-Leasing

Zum Kommunal-Leasing werden Leasing-Verträge mit den Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde, Stadt, Kreis), den Zweckverbänden, den in einen öffentlich-rechtlichen Haushalt eingebundenen Einrichtungen und den privatrechtlich organisierten Gesellschaften, an denen öffentlich-rechtliche Körperschaften mehrheitlich beteiligt sind und die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, gezählt.?