Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählen bilanzierungsfähige Rechte, Firmenwerte, Patente, Lizenzen usw. In Verbindung mit Leasing-Verträgen handelt es sich zumeist um leasingfähige Software. Hierfür werden spezielle Software-Leasing-Verträge abgeschlossen, die die Bedingungen der mit der Software verbundenen Lizenzen berücksichtigen.