Grundlaufzeit vom Leasingverträgen

Aus steuerlicher Sicht hat die unkündbare Grundlaufzeit von Leasing-Verträgen eine hohe Bedeutung. Jeder Leasing-Vertrag der zu einer Bilanzierung des Wirtschaftsguts beim Leasing-Geber führen soll, muss eine unkündbare Grundlaufzeit von mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (beziehungsweise kürzerer AfA-Zeit bei Mehrschichtnutzung) aufweisen. Diese Regelungen sind wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Leasing-Erlasse.