Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Grundlage für die Berechnung ist der Gewerbeertrag. Jede Kommune hat das Recht die Höhe der Gewerbesteuer (Hebesatz) festzulegen. Bedeutsam ist das Thema Gewerbesteuer in Verbindung mit Leasing, wenn die Leasinginvestition mit einer traditionellen Fremdmittelfinanzierung verglichen wird.
Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen stellen aus der Sicht des Leasing-Nehmers im steuerlichen Sinn keine langfristigen Fremdmittel dar. Sie gelten also nicht als Dauerschulden. Demzufolge sind die in Leasingzahlungen enthaltenen Zinsanteile auch keine Dauerschuldzinsen, müssen also nicht dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Im Gegensatz dazu müssen bei traditionellen Mittel- und Langfristfinanzierungen 50% der Zinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Darauf ist dann Gewerbesteuer zu zahlen.