Freigabeerklärung

Die Leasing-Gesellschaft benötigt an den verleasten Wirtschaftsgütern einrede- und lastenfreies zivilrechtliches Eigentum. Wenn die Leasing-Gesellschaft bei sale-and-lease-back-Verträgen Objekte vom künftigen Leasing-Nehmer erwirbt, sind diese Objekte meistens nicht mehr lastenfrei. Objekte, die sich in gemieteten Räumen befinden sind durch ein Vermieterpfandrecht belastet, Objekte in eigenen Räumen sind durch Grundpfandrechte belastet, solange Hypotheken oder Grundschulden auf der Immobilie lasten.
Zur Erlangung einrede- und lastenfreien Eigentums benötigt die Leasing-Gesellschaft entweder vom Vermieter der Räume eine Vermieterpfandfreigabe oder von der Bank (oder einem anderen Grundschuldgläubiger) die Hypotheken- oder Grundschuldpfandfreigabe.