Dauerschuldzinsen

Anfallende Zinsen für Dauerschulden heißen Dauerschuldzinsen und sind Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld müssen 50% der Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Auf die Hälfte des Zinsaufwandes ist somit Gewerbeertragsteuer zu zahlen.
Die in Leasingzahlungen enthaltenen Zinsen sind keine Dauerschuldzinsen, deshalb entfällt eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag.