Dauerschuld

Fremdmittel, die der Unternehmensfinanzierung dienen und deren Inanspruchnahme 12 Monate übersteigt, sind nach dem Gewerbesteuergesetz Dauerschulden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kontokorrentkredite Dauerschulden sein. Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen sind keine Fremdmittel im Sinne des Gewerbesteuergesetzes, also auch keine Dauerschulden.