Betriebsvorrichtungen/Mobilien

Betriebsvorrichtungen sind alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in enger Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbe stehen. Betriebsvorrichtungen mit dieser Definition gelten als Mobilien und sind leasingfähig. Eine exakte Trennung zwischen Gebäude und Betriebsvorrichtungen ist wichtig. Betriebsvorrichtungen können zum Beispiel sein: Lastenaufzüge, Tresore, Hochregallager.