Beteiligung bei Mehrerlösen

Beim Abschluss von Teilamortisationsverträgen oder kündbaren Verträgen kann mit dem Leasing-Nehmer eine Mehrerlösbeteiligung vereinbart werden. Als Mehrerlös gilt der Teil des Verkaufserlöses, der bei der Verwertung des Objekts den vereinbarten Restwert oder eine Abschlusszahlung übersteigt.
Bis zu 75% des Mehrerlöses können dem Leasing-Nehmer vergütet werden. Die restlichen 25% des Mehrerlöses kann der Leasing-Nehmer als Bonus bei Abschluss eines gleichwertigen neuen Leasing-Vertrages erhalten.