Der Leasing-Nehmer erhält bereits bei Vertragsabschluss ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Das Ankaufsrecht kann zum Vertragsende ausgeübt werden.
Der Leasing-Nehmer erhält bereits bei Vertragsabschluss ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Das Ankaufsrecht kann zum Vertragsende ausgeübt werden.