Anerkennungsgebühr

Wird am Ende eines Leasing-Vertrages ein Anschluss- oder Verlängerungsvertrag abgeschlossen, dessen Leasingzahlungen den verbliebenen Buchwert oder den niedrigeren Marktwert nicht amortisieren, so werden diese Raten steuerlich als ?Anerkennungsgebühr? interpretiert. Ebenfalls als ?Anerkennungsgebühr? würde bei Ausübung einer Kaufoption der Kaufpreis betrachtet werden, der niedriger als der Buchwert oder der niedrigere Marktwert ist.
In den hier geschilderten Beispielen müsste der Leasing-Nehmer das Objekt bilanzieren, weil er als wirtschaftlicher Eigentümer gelten würde.