Abschlusszahlung

Übt der Leasing-Nehmer bei einem kündbaren Leasing-Vertrag oder einem Laufzeitoptionsvertrag sein Kündigungsrecht oder sein Recht auf vorzeitige Vertragsbeendigung aus, wird eine Abschusszahlung fällig. Diese ist bereits im Leasing-Vertrag für den jeweiligen Vertragsendezeitpunkt festgehalten. Die Abschusszahlung garantiert dem Leasing-Geber den noch nicht amortisierten Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasing-Objektes. Nach Erhalt der Abschlusszahlung verbleibt das Eigentum am Leasing-Objekt zunächst noch beim Leasing-Geber. Der Leasing-Geber verkauft das Leasing-Objekt bestmöglich. Der größte Teil des Verkaufserlöses wird dem Leasing-Nehmer zur Anrechnung auf seine Abschlusszahlung gutgeschrieben.