Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung

Mit der rechtsverbindlich unterzeichneten Abnahmeerklärung bestätigt der Leasing-Nehmer, dass der Lieferant das bestellte Leasing-Objekt vollständig und wie vertraglich vereinbart in einwandfreiem gebrauchsfertigen Zustand geliefert und installiert hat. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben. Mit der Abnahme beginnt die Laufzeit des Leasing-Vertrags, d.h. die Leasing-Gesellschaft bezahlt die Rechnung des Lieferanten und wird so Eigentümerin des Objektes. Ferner beginnen die Zahlungsverpflichtungen des Leasing-Nehmers im Rahmen des Leasing-Vertrages.