Abnahme-Erklärung (Übernahmebestätigung)

Mit der Abnahme-Erklärung bestätigt der Leasing-Nehmer, dass der Lieferant das bestellte Leasing-Objekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert hat. Mit der Abnahme oder Übernahme beginnt gewöhnlich die Laufzeit des Leasing-Vertrages. Sobald die Abnahme-Erklärung mit der Unterschrift des Leasing-Nehmers vorliegt, bezahlt die Leasing-Gesellschaft die Rechnung des Lieferanten und wird damit Eigentümer des Objektes.