Objektgesellschaft

Für die Investition des Leasing-Nehmers stellt die Leasing-Gesellschaft eine so genannte Objektgesellschaft zur Verfügung. Alleiniger Geschäftszweck ist die Errichtung bzw. der Erwerb, die Finanzierung und das Verleasen einer bestimmten Immobilie oder Großmobilie. Die Objektgesellschaft ist der Leasing-Geber und befasst sich ausschließlich mit dieser einen Investition, daher wird sie auch oft als Einzelobjektgesellschaft bezeichnet. Hierdurch ist für den Leasing-Nehmer gewährleistet, dass nicht durch andere Geschäfte der Objektgesellschaft Risiken auftreten, die vom Leasing-Nehmer selbst nicht beeinflusst werden können.