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	<title>A Archive | gute-rate.de</title>
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		<title>Anpasser-Verträge, Vertragsaufstockungen</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/anpasser-vertraege-vertragsaufstockungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geleaste Wirtschaftsgüter können während der Laufzeit von Leasing-Verträgen verändert oder erweitert werden. Das gilt insbesondere für Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik. Für die Veränderungen oder Aufstockungen werden sogenannte Anpasser-Verträge geschlossen, deren Laufzeit der Restlaufzeit der Hauptverträge angepasst wird.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>				Geleaste Wirtschaftsgüter können während der Laufzeit von Leasing-Verträgen verändert oder erweitert werden. Das gilt insbesondere für Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik. Für die Veränderungen oder Aufstockungen werden sogenannte Anpasser-Verträge geschlossen, deren Laufzeit der Restlaufzeit der Hauptverträge angepasst wird. 		</p>
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		<title>Anschaffungskosten und Anschaffungswert</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/anschaffungskosten-und-anschaffungswert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anschaffungskosten schließen den Kaufpreis für das Leasing-Objekt, sowie die Transport-, Montage- und Verpackungskosten ein, sofern sie nicht direkt zwischen Lieferant und Leasing-Nehmer abgerechnet werden. Die Anschaffungskosten ?häufig ohne die Nebenkosten- bilden die Berechnungsgrundlage für die Leasing-Zahlungen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>				Die Anschaffungskosten schließen den Kaufpreis für das Leasing-Objekt, sowie die Transport-, Montage- und Verpackungskosten ein, sofern sie nicht direkt zwischen Lieferant und Leasing-Nehmer abgerechnet werden. Die Anschaffungskosten ?häufig ohne die Nebenkosten- bilden die Berechnungsgrundlage für die Leasing-Zahlungen. 		</p>
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		<title>Anwartschaftsrecht</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/anwartschaftsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Anwartschaftsrecht ist ein in der Zukunft liegendes Recht auf Eigentumserwerb. Bis zu diesem Zeitpunkt sind meistens weitere Bedingungen zu erfüllen. Beispielsweise wird ein Anwartschaftsrecht mit Anzahlungen oder Zahlung von Mietkaufraten erworben. Der Eigentumsübergang erfolgt dann mit Zahlung des Restkaufpreises oder aller vereinbarten Mietkaufraten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>				Das Anwartschaftsrecht ist ein in der Zukunft liegendes Recht auf Eigentumserwerb. Bis zu diesem Zeitpunkt sind meistens weitere Bedingungen zu erfüllen. Beispielsweise wird ein Anwartschaftsrecht mit Anzahlungen oder Zahlung von Mietkaufraten erworben. Der Eigentumsübergang erfolgt dann mit Zahlung des Restkaufpreises oder aller vereinbarten Mietkaufraten. 		</p>
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		<title>Anzahlungen</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/anzahlungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Leasing-Nehmer und Lieferant vereinbaren Anzahlungen die vor Lieferung und vor Beginn des Leasing-Vertrages zu leisten sind &#8211; egal welche Marke (BMW, Audi, VW, Mercedes, o.ä.). Die Leasing-Gesellschaft kann diese Anzahlungen für den Leasing-Nehmer im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen leisten. Die Zinsen für Anzahlungen (Vorfinanzierung) werden bei Beginn des Leasing-Vertrages errechnet und dem Leasing-Nehmer belastet. Wenn der &#8230; <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/anzahlungen/">Continued</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.gute-rate.de/">Leasing</a>-Nehmer und Lieferant vereinbaren Anzahlungen die vor Lieferung und vor Beginn des Leasing-Vertrages zu leisten sind &#8211; egal welche Marke (<a href="https://www.gute-rate.de/fahrzeuge/marken/bmw/">BMW</a>, <a href="https://www.gute-rate.de/fahrzeuge/marken/audi/">Audi</a>, <a href="https://www.gute-rate.de/fahrzeuge/marken/volkswagen/">VW</a>, <a href="https://www.gute-rate.de/fahrzeuge/marken/mercedes-benz/">Mercedes</a>, o.ä.). Die Leasing-Gesellschaft kann diese Anzahlungen für den Leasing-Nehmer im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen leisten. Die Zinsen für Anzahlungen (Vorfinanzierung) werden bei Beginn des Leasing-Vertrages errechnet und dem Leasing-Nehmer belastet. Wenn der Leasing-Nehmer die Anzahlungen im eigenen Namen leistet erwirbt er ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb. In Verbindung mit einem Leasing-Vertrag wird das Anwartschaftsrecht auf die Leasing-Gesellschaft übertragen, damit die Leasing-Gesellschaft überhaupt Eigentum erwerben kann. Leasing-Gesellschaft, Leasing-Nehmer und Lieferant vereinbaren, dass die Anzahlung des Leasing-Nehmers als von der Leasing-Gesellschaft geleistet betrachtet wird.</p>
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		<item>
		<title>Anerkennungsgebühr</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/anerkennungsgebuehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird am Ende eines Leasing-Vertrages ein Anschluss- oder Verlängerungsvertrag abgeschlossen, dessen Leasingzahlungen den verbliebenen Buchwert oder den niedrigeren Marktwert nicht amortisieren, so werden diese Raten steuerlich als ?Anerkennungsgebühr? interpretiert. Ebenfalls als ?Anerkennungsgebühr? würde bei Ausübung einer Kaufoption der Kaufpreis betrachtet werden, der niedriger als der Buchwert oder der niedrigere Marktwert ist. In den hier geschilderten &#8230; <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/anerkennungsgebuehr/">Continued</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>				Wird am Ende eines Leasing-Vertrages ein Anschluss- oder Verlängerungsvertrag abgeschlossen, dessen Leasingzahlungen den verbliebenen Buchwert oder den niedrigeren Marktwert nicht amortisieren, so werden diese Raten steuerlich als ?Anerkennungsgebühr? interpretiert. Ebenfalls als ?Anerkennungsgebühr? würde bei Ausübung einer Kaufoption der Kaufpreis betrachtet werden, der niedriger als der Buchwert oder der niedrigere Marktwert ist.<br />
In den hier geschilderten Beispielen müsste der Leasing-Nehmer das Objekt bilanzieren, weil er als wirtschaftlicher Eigentümer gelten würde. 		</p>
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		<title>Ankaufspreis</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/ankaufspreis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter dem Ankaufspreis wird im allgemeinen der Kaufpreis verstanden, der bei Ausübung einer Kaufoption vereinbart wird.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>				Unter dem Ankaufspreis wird im allgemeinen der Kaufpreis verstanden, der bei Ausübung einer Kaufoption vereinbart wird.		</p>
<p>Der Inhalt  <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/ankaufspreis/">Ankaufspreis</a> wurde zuerst auf  <a href="https://www.gute-rate.de">gute-rate.de</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Ankaufsrecht</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/ankaufsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Ankaufsrecht ist eine Kaufoption. Das Ankaufsrecht ist eine den Leasing-Nehmer eingeräumte Option, mit der er sich das Eigentum am Leasing-Objekt sichern kann. Dieses Recht kann, muss aber nicht ausgeübt werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>				Das Ankaufsrecht ist eine Kaufoption. Das Ankaufsrecht ist eine den Leasing-Nehmer eingeräumte Option, mit der er sich das Eigentum am Leasing-Objekt sichern kann. Dieses Recht kann, muss aber nicht ausgeübt werden. 		</p>
<p>Der Inhalt  <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/ankaufsrecht/">Ankaufsrecht</a> wurde zuerst auf  <a href="https://www.gute-rate.de">gute-rate.de</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Ankaufsrecht bei Mobilen-Leasing</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/ankaufsrecht-bei-mobilen-leasing/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Leasing-Nehmer erhält bereits bei Vertragsabschluss ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Das Ankaufsrecht kann zum Vertragsende ausgeübt werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>				Der Leasing-Nehmer erhält bereits bei Vertragsabschluss ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Das Ankaufsrecht kann zum Vertragsende ausgeübt werden. 		</p>
<p>Der Inhalt  <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/ankaufsrecht-bei-mobilen-leasing/">Ankaufsrecht bei Mobilen-Leasing</a> wurde zuerst auf  <a href="https://www.gute-rate.de">gute-rate.de</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Abgabenordnung und steuerliche Zurechnung (AO § 39)</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/abgabenordnung-und-steuerliche-zurechnung-ao-%c2%a7-39-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Abgabenordnung ist ein Steuergesetz. In § 39 ist geregt, unter welchen Bedingungen Investitionsgüter bei wem bilanziert werden (steuerliche Zurechnung). Entscheidend ist, wer die tatsächliche Herrschaft über ein Investitionsgut (gemeint ist im wirtschaftlichen Sinne mit Risiken und Chancen der Wertentwicklung) während der gesamten gewöhnlichen Nutzungsdauer ausübt. Derjenige der diese tatsächliche Herrschaft ausübt ist wirtschaftlicher Eigentümer &#8230; <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/abgabenordnung-und-steuerliche-zurechnung-ao-%c2%a7-39-2/">Continued</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Abgabenordnung ist ein Steuergesetz. In § 39 ist geregt, unter welchen Bedingungen Investitionsgüter bei wem bilanziert werden (steuerliche Zurechnung). Entscheidend ist, wer die tatsächliche Herrschaft über ein Investitionsgut (gemeint ist im wirtschaftlichen Sinne mit Risiken und Chancen der Wertentwicklung) während der gesamten gewöhnlichen Nutzungsdauer ausübt. Derjenige der diese tatsächliche Herrschaft ausübt ist wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsgutes. Der wirtschaftliche Eigentümer muss bilanzieren. Dabei ist unerheblich ob er auch zivilrechtlicher Eigentümer ist. Bei allen Leasing-Verträgen die den Regeln der steuerlichen Leasing-Erlasse entsprechen ist der Leasing-Geber wirtschaftlicher Eigentümer. Wird von den Regeln abgewichen, kann es sein, dass der <a href="https://www.gute-rate.de/">Leasing</a>-Nehmer zum wirtschaftlichen Eigentümer wird, der bilanzieren muss. Beispiel: bei einem Teilamortisationsvertrag wird mit dem Leasing-Nehmer der Verkauf des Objekts zum Restwert vereinbart, obwohl der Marktwert deutlich höher ist.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abnahme-Erklärung (Übernahmebestätigung)</title>
		<link>https://www.gute-rate.de/glossar/abnahme-erklaerung-uebernahmebestaetigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Voigt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:21:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[A]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://gute-rate.test/enzyklopaedie/abnahme-erklaerung-uebernahmebestaetigung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit der Abnahme-Erklärung bestätigt der Leasing-Nehmer, dass der Lieferant das bestellte Leasing-Objekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert hat. Mit der Abnahme oder Übernahme beginnt gewöhnlich die Laufzeit des Leasing-Vertrages. Sobald die Abnahme-Erklärung mit der Unterschrift des Leasing-Nehmers vorliegt, bezahlt die Leasing-Gesellschaft die Rechnung des Lieferanten und wird damit Eigentümer des Objektes.</p>
<p>Der Inhalt  <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/abnahme-erklaerung-uebernahmebestaetigung/">Abnahme-Erklärung (Übernahmebestätigung)</a> wurde zuerst auf  <a href="https://www.gute-rate.de">gute-rate.de</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Abnahme-Erklärung bestätigt der Leasing-Nehmer, dass der Lieferant das bestellte <a href="https://www.gute-rate.de/">Leasing</a>-Objekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert hat. Mit der Abnahme oder Übernahme beginnt gewöhnlich die Laufzeit des Leasing-Vertrages. Sobald die Abnahme-Erklärung mit der Unterschrift des Leasing-Nehmers vorliegt, bezahlt die Leasing-Gesellschaft die Rechnung des Lieferanten und wird damit Eigentümer des Objektes.</p>
<p>Der Inhalt  <a href="https://www.gute-rate.de/glossar/abnahme-erklaerung-uebernahmebestaetigung/">Abnahme-Erklärung (Übernahmebestätigung)</a> wurde zuerst auf  <a href="https://www.gute-rate.de">gute-rate.de</a> veröffentlicht.</p>
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